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R+V Gebäudeversicherung im Test

Die R+V Gebäudeversicherung: Bester Schutz zum kleinen PreisNatürlich reiht sich auch die R+V Gebäudeversicherung in die Vielzahl verschiedener Anbieter für diesen Versicherungsschutz ein. Dabei erwarten die Kunden hier besonders vielfältige Vorteile. So verzichtet die R+V Gebäudeversicherung auf eine Unterversicherung, es gibt ohne Wenn und Aber den ortsüblichen Neubaupreis des Hauses bei einem Schaden. Einzige Voraussetzung: Das versicherte Gebäude muss korrekt beschrieben werden.Wichtige Leistungen in der R+V GebäudeversicherungIn der R+V Gebäudeversicherung sind alle klassischen Leistungen einer solchen Police enthalten. Darüber hinaus werden Aufräumungs-, Bewegungs-, Abbruch- und Schutzkosten vollständig übernommen. Auch Hotelkosten werden bei Unbewohnbarkeit des Hauses übernommen. Maximal 100 Tage lang werden höchstens 100 Euro pro Tag erstattet. Bei privaten Mietverlusten kommt die R+V Gebäudeversicherung ebenfalls auf, und zwar für einen Zeitraum von 18 Monaten.Muss der Versicherte aufgrund eines Schadens am Gebäude aus dem Urlaub zurückkehren, werden die Rückreisekosten von der R+V Gebäudeversicherung ebenfalls übernommen. Darüber hinaus sind Rohrverstopfungen bis zu 300 Euro und Armaturen bis zu 150 Euro im Preis enthalten.Weitere Leistungen gegen AufpreisWem dieser Grundschutz der R+V Gebäudeversicherung noch nicht ausreicht, der kann gegen einen geringen Mehrpreis auch weitere Risiken abdecken. Die Elementarschadendeckung ist hierbei eines der wichtigsten Risiken und bei der R+V Gebäudeversicherung kann dieses besonders preiswert abgesichert werden. Ebenfalls können Verbraucher sich für eine Glasversicherung entscheiden, was insbesondere bei großzügig verglasten Wintergärten sehr sinnvoll ist. Überdies steht die Möglichkeit zur Verfügung, Überspannungsschäden durch Blitz gegen Mehrbeitrag zu versichern.Wird die R+V Gebäudeversicherung über drei Jahre abgeschlossen, ist im Preis auch gleich eine Feuerrohbauversicherung enthalten. Sie leistet für das noch unfertige Gebäude für maximal 24 Monate oder bis zur Bezugsfertigkeit.