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Wann zahlt die Hausratversicherung?

Unter den zahlreichen Versicherungen für Haus und Wohnung zählt die Hausratversicherung zu den Sachversicherungen. Versichert ist, wie der Name formuliert, der gesamte Hausrat. Er besteht aus der Ausstattung und aus der Einrichtung von Haus oder Wohnung. Gemeint sind damit sowohl die Gebrauchs- als auch die Verbrauchsgegenstände, die beim aktuellen Versicherungsfall zum Hausrat gehören.

Die Hausratversicherung erfasst eine Vielzahl von Risiken. Zu ihnen zählen als Standardversicherungsschutz Einbruchdiebstahl, Feuer, Hagel, Leitungswasser, Raub, Sturm oder auch Vandalismus. Wie bei Versicherungen üblich, können gegen teilweise geringe Aufschläge alle erdenklichen weiteren Risiken versichert werden. Ob es sich beim Schlüsselverlust um den Ersatz einer teuren Schließanlage handelt, oder bei der ergänzenden Elementarversicherung um Schäden durch Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen.

Entscheidend ist der Wert, der bei der Hausratversicherung versichert ist. Standard ist heutzutage die Versicherung des Wiederbeschaffungswertes. Es werden dem Geschädigten die Kosten ersetzt, die ihm dadurch entstehen, dass er den Schaden in gleicher oder vergleichbarer Art und Qualität ersetzt.

Versicherungstechnisch ist die Hausratversicherung eine gebundene Versicherung. Das heißt, dass alle standardmäßig vorgesehenen Risiken nur gemeinsam versichert werden können, und nicht jedes Risiko einzeln, oder ohne eines der anderen. Es ist also buchstäblich ein Bündel an Risiken, das in einer Versicherung zusammengefasst wird.

Wie unisono bei allen Versicherungen auch, steckt der Teufel im Detail. Jeder Fall ist anders, und auch die Allgemeinen sowie die Besonderen Geschäftsbedingungen können nicht jeden Einzelfall regeln. Insofern ist es wichtig, vor Abschluss einer Hausratversicherung genau zu prüfen, welche Versicherungsausschlüsse vorgesehen sind, und was im Kleingedruckten steht. In der Assekuranz übliche Ausschlüsse sind Schäden durch Krieg oder durch Kernenergie, also Schäden aus friedlicher Atomnutzung.

Weniger bekannt ist die Pflicht, in kalten Jahreszeiten die Wohnräume angemessen zu heizen, oder bei einer längeren Abwesenheit die wasserführenden Rohre zu entleeren. Wenn durch derartige Unterlassungen ein Hausratschaden entsteht, kann das zu Minderung der Schadensersatzpflicht durch den Versicherer führen. Sofern Wertgegenstände wie Schmuck, Münzen oder Bargeld aufbewahrt werden, sollte die Aufbewahrung mit dem Versicherer im Detail geklärt werden. Bis hin zur Notwendigkeit eines Stahlschrankes oder Safes, der je nach Wert des Inhaltes dementsprechend einbruchsicher sein muss.

Die Hausratversicherung kann mit oder ohne eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall abgeschlossen werden. Dementsprechend variabel gestaltet sich die Versicherungsprämie, die gestaffelt von monatlichen bis hin zur einmaligen jährlichen Rate gezahlt werden kann. Bei der Überlegung, ob insgesamt zu viel oder zu wenig Versicherungen bestehen, sollte die Hausratversicherung auf keinen Fall in Frage gestellt werden. Denn wer nicht möbiliert wohnt, benötigt einen angemessenen Hausrat. Beginnend bei so notwendigen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine.